Die Urne zu Hause ist oft nur eine Zwischenstation
Bestatter Armin Stier kennt die Wünsche nach neuen Bestattungsformen
In Rheinland-Pfalz wurde kürzlich das neue Bestattungsgesetz verabschiedet. Es gilt als das modernste und liberalste seiner Art in ganz Deutschland. Bestattungsgesetze sind, getreu dem Föderalismus, Ländersache – und wie sich zeigt, unterscheiden sie sich teils erheblich. Bereits einen Kilometer weiter, auf der anderen Seite der Landesgrenze, kann die Trauerkultur ganz anders geregelt sein.
Das baden-württembergische Bestattungsgesetz wurde zuletzt im Jahr 2015 grundlegend reformiert. Damals wurde unter anderem die Tuchbestattung als feste Möglichkeit für bestimmte Glaubensgemeinschaften eingeführt – ein Schritt, dem nun auch Rheinland-Pfalz gefolgt ist.
Besonders bemerkenswert ist aber die nun bei unseren Nachbarn erlaubte Flussbestattung: Erstmals ist es in Deutschland möglich, die Asche eines Verstorbenen im Fluss beizusetzen. Bisher war dies nur über Umwege, etwa über die Niederlande oder die Schweiz, möglich.
Ob ein fließendes Gewässer der richtige Ort für die letzte Ruhe ist, muss jeder selbst entscheiden. Kritiker merken an, dass der Rhein eher eine „Autobahn für Schiffe“ sei, die wenig mit einer würdevollen Ruhestätte gemein habe. Auch Aspekte wie die Trinkwasserentnahme oder Abwassereinleitung lassen manche an der Angemessenheit dieses Bestattungsortes zweifeln.
Die Seebestattung ist im Süden Deutschlands ohnehin nur für einen kleinen Personenkreis eine Option. Hier fehlt oft der konkrete Ort zum Trauern, denn das Gedenken endet nicht mehr am Ort der Beisetzung statt. In unserer Region hat sich stattdessen die Baumbestattung etabliert, weil viele Menschen eine besondere Verbundenheit mit dem Wald empfinden.
Das nun erlaubte Mitnehmen der Urne nach Hause war bislang nur in Bremen erlaubt. Kollegen, die dort Trauernde begleiten, berichten, dass nur ein kleiner Teil diese Möglichkeit tatsächlich nutzt. In den übrigen Bundesländern war es bisher nur über den Umweg eines im Aus and erworbenen Grabplatzes möglich, die Urne dem Friedhof zu entziehen. Die Angehörigen erhielten die Urne von der deutschen Niederlassung des ausländischen Friedhofs samt Transportgenehmigung – wann und wie die Beisetzung er folgte, lag dann in ihrer Hand.
Auch an uns wird der Wunsch, die Urne mit nach Hause zu nehmen, immer wieder herangetragen. Es gehört jedoch zu unseren Aufgaben, aufzuklären und gemeinsam mit den Angehörigen zu refektieren, was es bedeutet, einen Verstorbenen aus seiner Gemeinschaft zu nehmen. Denn: Freunde, Nachbarn oder Kollegen haben dann keinen Ort mehr, an dem sie Abschied nehmen und trauern können. Für sie ist die Person plötzlich einfach verschwunden. Die Urne befindet sich nun im privaten Raum, was nicht immer förderlich für den Trauerprozess ist. Wird der Verstorbene durch die Urne weiterhin zum Teil des Alltags, kann das Annehmen des Verlustes erschwert werden.
Problematisch wird es auch, wenn der Urnenbesitzer selbst verstirbt oder andere Angehörige, etwa im Streit, das Recht auf einen Besuch einfordern. Hier zeigt sich der Wert des Friedhofs als öffentlicher Gedenkort. Interessant ist, dass manchmal völlig selbstverständlich die Urne von den eigenen Räumlichkeiten wieder auf den Friedhof beigesetzt werden soll. Zum Beispiel, wenn der zugehörige Ehepartner verstorben ist und die Eltern nun ein gemeinsames Grab haben sollen. Man nimmt also wahr, dass die Urne zu Hause doch keine endgültige Beisetzung ist, sondern nur eine Zwischenstation.
Vielleicht wäre eine „Hybrid-Lösung“ wie in Japan denkbar: Dort kann die Urne zunächst für einige Zeit zu Hause bleiben und später beigesetzt werden. Warum also nicht ein Grab auf unserem Friedhof erwerben und die Asche erst zu einem späteren Zeitpunkt beisetzen? So ließe sich der Wunsch nach Individualität mit dem Bedürfnis nach einem gemeinschaftlichen Trauerort verbinden.
Was man auf jeden Fall sagen kann, ist, dass der Verzicht auf den Friedhof zu Gunsten der privaten Aufbewahrung nicht aus finanziellen Beweggründen stattfindet. Da gibt es günstigere Möglichkeiten. Richtig finde ich auch die Möglichkeit, wie sie jetzt in Rheinland-Pfalz besteht, eine kleine Menge der Asche separat aufzubewahren – etwa für einen persönlichen Erinnerungsort oder einen Erinnerungsdiamanten.
Die Bestattungskultur zeigt: Kultur ist nicht immer Tradition, sie verändert sich und wächst aus den Bedürfnissen der Menschen. Gesetze müssen nicht immer einschränken – oft schaffen sie neue Möglichkeiten.
Auch in Baden-Württemberg wird derzeit über eine Änderung des Be stattungsgesetzes diskutiert. Viele Bestatter hören genau hin, nehmen die Wünsche der Trauernden ernst und bringen diese Anliegen über ihre Landesverbände in die politische Diskussion ein, um „gutes Trauern“ zu ermöglichen und die Bedürfnisse der Menschen stärker in den Mittelpunkt zu stellen.
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