Ratsame Vorsorge für das digitale Erbe
So regeln Sie Online-Konten nach dem Todesfall: Tipps von Bestattern aus der Region
Bestatter in der Region Karlsruhe wissen: Nach einem Todesfall können Internetkonten und -verträge den Hinterbliebenen noch viel Mühe und Zeit kosten.
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Recht auf Vergessen
So regeln Sie Online-Konten nach dem Todesfall: Tipps von Bestattern aus der Region
Bestatter in der Region Karlsruhe wissen: Nach einem Todesfall können Internetkonten und -verträge den Hinterbliebenen noch viel Mühe und Zeit kosten.
Armin Stier führt die Software vor, mit der Kunden Details zur Beerdigung genauso wie Verträge und Zugänge zu Internetdiensten verwalten können. Mit einem Mausklick können sich so Services im Todesfall kündigen lassen. Foto: Holger Keller
Bis ins Jahr 2100 könnte es mehr Facebook-Profile von Verstorbenen als von Lebenden geben, hat eine Schweizer Studie aus dem Jahr 2024 ergeben. Sie sind von dieser Welt gegangen, aber noch zugegen im digitalen Kosmos.
Das Internet vergisst nicht, heißt es. Das Jahr 2100 ist noch eine Weile hin, die erwartete Entwicklung illustriert aber eindrucksvoll: Der digitale Nachlass ist ein großes Thema und es wird immer noch bedeutsamer. Bestattungsunternehmen in Karlsruhe, Ettlingen und der Region befassen sich mit dem Thema schon länger. Wie lässt sich vorsorgen? Und was haben Angehörige von Verstorbenen zu beachten, auch mit bezahlten Mitgliedschaften?
Ettlinger Experte: Selber vorsorgen ist sinnvoll
„Man hat Zugriff auf das System und kann dort Daten hinterlegen“, sagt Kröner. Das geht dann auch für die Angehörigen, die im Todesfall Zugriff auf die Accounts brauchen. In anderen Fällen schließt das Ettlinger Unternehmen Verträge. „Dann können wir selber abmelden“, erklärt er.
Wer zu Lebzeiten den Gang zum Bestatter scheut, der könne eine Vorsorgeplattform nutzen. Beispielhaft nennt Kröner den Anbieter Hyli, auf dem sich Dokumente und Zugänge hinterlegen lassen.
„Es ist sinnvoll, Zugänge gebündelt zu hinterlegen“, empfiehlt Kröner. Da kann eine beträchtliche Summe an Daten zusammenkommen. „Ich habe mal bei mir geschaut. Da waren das 30 bis 35 Konten“, erklärt er.
Einige davon sind mit laufenden Kosten verbunden, betont Armin Stier von der Trauerhilfe Stier. Das Unternehmen ist unter anderem in Karlsruhe, Stutensee und Pfinztal ansässig.
„Es können laufende Beiträge fällig werden“, so Stier. Bis die Bank ein Konto schließt. Unter Umständen würden die Unternehmen die laufenden Kosten an die Erben weiterreichen, berichtet der Bestatter. Verträge sind Teil des Nachlasses.
Das Unternehmen verwendet eine Software, mit der Kunden Details für die Beerdigung, für das Gedenkportal und eben Verträge sowie Konten in Sozialen Medien anlegen können. In vielen Fällen wissen deren Angehörige nicht, welche Mitgliedschaften ein Verstorbener pflegte.
Wenn die Angehörigen nicht von Allem wissen sollen
„Wenn wir da einen Bericht von der Software erstellen lassen, tauchen manchmal zehn bis 15 Mitgliedschaften auf, von denen die Verwandten nichts wussten“, so Stier. Das Programm meldet auf einen Mausklick den Verstorbenen automatisch ab. Über 10.000 Unternehmen, Soziale Medien und Verbände bietet das Programm an, auch lokale Vereine in Karlsruhe sind dabei.
Mitunter werden Zugänge angelegt von Diensten mit nicht jugendfreien Inhalten. Die schlüpfrigen Seiten lassen sich in der Suchmaske ausblenden, sagt Stier und erläutert weiter: „Das sind Sachen, von denen die Verwandten vielleicht nichts wissen sollen.“
Wie Kröner empfiehlt Stier eine Sammlung der Zugänge anzulegen, zumal die Verwaltung von Passwörtern schon im Leben für viele Menschen eine Herausforderung ist – ungleich schwerer ist es für Verwandte, nach dem Tod eines Menschen die Spickzettel und handschriftlichen Notizen nach dem Zugang eines kostenpflichtigen Internetdienstes zu durchforsten.
Hin und wieder schaut sich Nathalie Linder noch das Facebook-Profil ihrer vor vier Jahren verstorbenen Mutter an. Die Seite ist von ihr in den bei Facebook einstellbaren Gedenkstatus geschaltet worden. Foto: Holger Keller
Bei einigen Diensten muss das Programm passen. Tiktok zum Beispiel verlangt die Einsendung von Unterlagen, wenn man kein Passwort hat. Bei Instagram und Facebook ist es ähnlich. Letztgenannter Dienst bietet die Möglichkeit, das Profil eines Menschen in den Gedenkstatus zu versetzen.
Nathalie Linder, die bei Stier arbeitet, hat die Möglichkeit genutzt. Ihre Mutter ist vor vier Jahren verstorben. „Sie hat mich und meinen Mann als Nachlassverwalter bei Facebook eingesetzt“, sagt Linder.
von Annika Abendschön
Manchmal schaut sie noch auf dem Profil vorbei. „Es gibt manchmal noch Reaktionen von Freunden und Bekannten“, so Linder. Auch auf Instagram gibt es noch das Profil ihrer Mutter. Der Antrag auf Löschung habe bislang nicht gefruchtet. Es können sich noch vier Jahre nach dem Tod Menschen dem Profil „folgen“, also Follower werden.
Das komplette Abschalten des Profils auf Facebook, das möchte Nathalie Linder nicht – zu bedeutsam ist das, was von ihrer Mutter in dem sozialen Netzwerk noch zu sehen ist. „Meine Mutter war recht aktiv auf Facebook. Ich weiß nicht einmal, ob ich schon alles gesichtet habe.“