Todesfall in Karlsruhe: die Checkliste für Angehörige
Was in den ersten Stunden zu tun ist, welche Unterlagen Sie brauchen und was in den Wochen danach geregelt werden muss. Schritt für Schritt und mit den Fristen, die in Baden-Württemberg gelten.
Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen plötzlich vor vielen Aufgaben, oft in einem Moment, in dem sie kaum einen klaren Gedanken fassen können. Das gilt auch dann, wenn sich der Tod lange angekündigt hat.
Diese Checkliste ordnet, was wann zu tun ist: in den ersten Stunden, in den ersten Tagen und in den Wochen nach der Bestattung. Sie ist auf Karlsruhe und die in Baden-Württemberg geltenden Regeln zugeschnitten. Vieles davon müssen Sie nicht selbst erledigen. Trauerhilfe Stier begleitet Familien in Karlsruhe seit 1902 und übernimmt die Formalitäten, wenn Sie das möchten.
Bei einem Todesfall zu Hause rufen Sie zuerst einen Arzt (Hausarzt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst unter 116 117) und danach den Bestatter Ihres Vertrauens. Alles Weitere hat Zeit. Den Sterbefall muss das Standesamt spätestens am dritten Werktag erfahren, das übernimmt in der Regel der Bestatter. In Baden-Württemberg darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden.
In den ersten Stunden: zwei Anrufe
Stirbt ein Mensch zu Hause, sind zunächst nur zwei Dinge wirklich dringend. Alles andere kann warten, bis Sie sich ein wenig gesammelt haben.
- Einen Arzt verständigen Rufen Sie den Hausarzt an. Ist er nicht erreichbar, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116 117. Der Arzt stellt den Tod fest und die Todesbescheinigung aus. Diese Leichenschau ist gebührenpflichtig.
- Den Bestatter Ihres Vertrauens anrufen Trauerhilfe Stier ist unter 0721 9646010 Tag und Nacht erreichbar. Wir besprechen mit Ihnen, wann der oder die Verstorbene zu uns überführt wird, und was als Nächstes ansteht.
- Sich Zeit für den Abschied nehmen Die Überführung muss nicht sofort geschehen. Sie können zunächst in Ruhe zu Hause Abschied nehmen. Wir geben Ihnen gern Hinweise, was dabei zu beachten ist.
- Die engsten Angehörigen informieren Sagen Sie zuerst den Menschen Bescheid, die Ihnen und der verstorbenen Person am nächsten stehen. Weitere Benachrichtigungen können später folgen.
Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
Stirbt ein Angehöriger im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung, kümmert sich das Personal um die Todesbescheinigung und informiert gegebenenfalls einen Bestatter. Benennen Sie der Einrichtung deshalb möglichst früh das Bestattungshaus Ihrer Wahl. Wurde ohne Rücksprache ein anderer Bestatter gerufen, können Sie jederzeit wechseln. Das gilt auch, wenn nach einem Unfall die Polizei einen Bestatter beauftragt hat.
In den ersten Tagen: die Checkliste
In den Tagen nach dem Tod werden die Bestattung vorbereitet und die ersten Formalitäten erledigt. Die folgenden Punkte können Sie gemeinsam mit uns abhaken:
- Unterlagen zusammensuchenPersonalausweis und Urkunden der verstorbenen Person, Details im nächsten Abschnitt.
- Nach einer Vorsorge oder schriftlichen Wünschen suchenGibt es einen Bestattungsvorsorgevertrag, eine Sterbegeldversicherung oder Notizen zur gewünschten Bestattung?
- Sterbefall beim Standesamt anzeigenSpätestens am dritten Werktag nach dem Tod. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort, in Karlsruhe also das Standesamt der Stadt Karlsruhe. Diese Meldung übernehmen wir für Sie.
- Sterbeurkunden beantragenSie werden für Rente, Versicherungen, Banken und Nachlassgericht gebraucht. Mehrere Ausfertigungen sind sinnvoll.
- Bestattungsart und Friedhof festlegenErd- oder Feuerbestattung, Hauptfriedhof, Stadtteilfriedhof, Baum- oder Seebestattung.
- Termin und Form der Trauerfeier planenOrt, Trauerredner oder Pfarrer, Musik, Blumenschmuck.
- Traueranzeige und TrauerkartenText, Zeitung, Versand an Verwandte, Freunde und Nachbarn.
- Arbeitgeber und Vermieter benachrichtigenWenn die verstorbene Person berufstätig war oder zur Miete gewohnt hat.
Fristen in Baden-Württemberg
| Was | Frist | Wer kümmert sich |
|---|---|---|
| Ärztliche Leichenschau | unverzüglich | Hausarzt oder Bereitschaftsdienst 116 117 |
| Anzeige beim Standesamt | spätestens am 3. Werktag nach dem Tod | in der Regel der Bestatter |
| Frühester Bestattungszeitpunkt | 48 Stunden nach dem Tod | Bestatter und Friedhofsverwaltung |
| Erdbestattung oder Überführung | innerhalb von 96 Stunden, wenn keine Aufbahrung in einer Leichenhalle erfolgt | Bestatter |
Grundlage sind das Personenstandsgesetz und das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg. Bei einer Feuerbestattung gilt für die spätere Beisetzung der Urne keine vergleichbar enge Frist, den Termin stimmen wir mit dem Friedhof ab. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Diese Unterlagen werden gebraucht
Für die Beurkundung beim Standesamt sind je nach Familienstand unterschiedliche Dokumente nötig. Legen Sie außerdem den Personalausweis der verstorbenen Person bereit.
| Familienstand | Benötigte Urkunden |
|---|---|
| Ledig | Geburtsurkunde |
| Verheiratet | Heiratsurkunde oder Stammbuch |
| Geschieden | Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Auszug aus dem Familienbuch mit Scheidungsvermerk |
| Verwitwet | Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners |
Unabhängig vom Familienstand brauchen Sie:
- Todesbescheinigung: Sie wird vom Arzt ausgestellt.
- Krankenversichertenkarte: als Nachweis der Mitgliedschaft in der Krankenkasse.
- Versicherungspolicen: Lebens- oder Sterbegeldversicherung, falls vorhanden.
- Rentenversicherungsnummer: bei Rentnerinnen und Rentnern.
Fehlende Dokumente sind kein Grund zur Sorge. Wir helfen Ihnen, Ersatz beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Unser Infoblatt „Was tun im Trauerfall?“ fasst die Unterlagen zum Ausdrucken zusammen.
In den Wochen danach: abmelden und regeln
Nach der Bestattung folgen die Formalitäten, für die es meist etwas mehr Zeit gibt. Einige Stellen sollten Sie trotzdem zügig informieren.
- RentenversicherungLaufende Renten werden eingestellt. Hinterbliebene Ehepartner können beim Renten Service der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen, das ist nur innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod möglich.
- Lebens- und SterbegeldversicherungenViele Verträge sehen kurze Meldefristen vor. Prüfen Sie die Police und melden Sie den Todesfall frühzeitig.
- Banken und SparkassenKonten, Daueraufträge und Vollmachten klären.
- Weitere Versicherungen und ZusatzversicherungenKranken-, Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung.
- Verträge kündigenMietvertrag, Strom, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitungen, Mitgliedschaften.
- VersorgungsamtWenn die verstorbene Person dort Leistungen bezogen hat.
- Testament beim Nachlassgericht abgebenWer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Das Gericht eröffnet es und informiert die Beteiligten.
- Digitalen Nachlass regelnE-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Online-Abos und Kundenkonten.
Im Kunden-Center von Trauerhilfe Stier können Sie bis zu zwölf Monate nach dem Sterbedatum Ab- und Ummeldungen kostenfrei online veranlassen. Auch beim digitalen Nachlass unterstützen wir Sie. Mehr dazu unter Online-Services.
Wer bestattet, und wer bezahlt?
In Baden-Württemberg sind die Angehörigen in einer festen Reihenfolge verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen: der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die Geschwister und die Enkel.
Die Kosten setzen sich aus drei Teilen zusammen: den Leistungen des Bestatters, den Gebühren von Stadt und Friedhof, etwa für Sterbeurkunde und Grabstelle, sowie Leistungen Dritter wie Blumenschmuck, Trauerredner oder Traueranzeige. Trauerhilfe Stier bündelt die eigenen Leistungen in Abschiedspaketen:
| Abschiedspaket | Was es umfasst | Preis |
|---|---|---|
| „Still“ | unbegleitete Beisetzung mit den nötigsten Leistungen | ab 1.710 € |
| „Privat“ | begleitete Beisetzung im privaten Rahmen mit Würdigung am Grab | ab 2.035 € |
Preise inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Friedhofsgebühren und Fremdleistungen, Stand September 2026. Die Meldung beim Standesamt und beim Friedhofsamt ist in allen Paketen enthalten. Alle Pakete und die Gebühren der Friedhöfe Karlsruhe finden Sie unter Bestattungskosten in Karlsruhe. Wenn nur ein geringes Budget zur Verfügung steht, sprechen Sie uns frühzeitig an. Gemeinsam finden wir einen Weg zu einer würdevollen Bestattung.
Trauerhilfe Stier in Karlsruhe
Unser Hauptsitz mit Trauerzentrum und Feierhalle liegt in der Gerwigstraße 10 in der Karlsruher Oststadt. Hier können Sie in ruhiger Atmosphäre Abschied nehmen, hier finden auch Trauerfeiern statt. Ab dem ersten Anruf haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Sie bis zur Beisetzung begleitet und auch danach für Ihre Fragen da ist.
Die Stadt Karlsruhe betreibt den Hauptfriedhof und zahlreiche Stadtteilfriedhöfe. Welcher Friedhof und welche Grabart in Frage kommen, besprechen wir mit Ihnen im ersten Gespräch.
| Standort | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| Karlsruhe | Gerwigstraße 10, 76131 Karlsruhe | 0721 9646010 |
| Durlach | Grötzinger Straße 65, 76227 Karlsruhe | 0721 9646010 |
| Stutensee | Eggensteiner Straße 61, 76297 Stutensee-Blankenloch | 07244 9476688 |
| Pfinztal | An der Bahn 9a, 76327 Pfinztal | 0721 469188 |
Checkliste für Durlach und Pfinztal
Für unsere Standorte in Durlach und Pfinztal gibt es eigene Checklisten mit den örtlichen Ansprechpartnern, Friedhöfen und Zuständigkeiten.
- Karlsruhe
- Durlach
- Pfinztal
- Stutensee
- Weingarten
- Ettlingen
- Rheinstetten
Häufige Fragen zum Todesfall
Wen rufe ich bei einem Todesfall zu Hause zuerst an?
Zuerst einen Arzt, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, wählen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Danach rufen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens an. Trauerhilfe Stier erreichen Sie Tag und Nacht unter 0721 9646010.
Muss der Verstorbene sofort abgeholt werden?
Nein. Sie können zunächst in Ruhe zu Hause Abschied nehmen. Den Zeitpunkt der Überführung stimmen wir mit Ihnen ab. In Baden-Württemberg darf eine Bestattung ohnehin frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden.
Wer meldet den Sterbefall beim Standesamt in Karlsruhe?
Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Wenn Sie Trauerhilfe Stier beauftragen, übernehmen wir die Meldung und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Welche Unterlagen brauche ich nach einem Todesfall?
Die Todesbescheinigung vom Arzt, den Personalausweis und je nach Familienstand die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde oder das Stammbuch, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners. Dazu kommen die Krankenversichertenkarte, gegebenenfalls Versicherungspolicen und die Rentenversicherungsnummer.
Kann ich den Bestatter wechseln, wenn das Krankenhaus schon einen gerufen hat?
Ja. Sie haben jederzeit das Recht, das Bestattungshaus Ihres Vertrauens zu beauftragen, auch wenn ohne Rücksprache mit Ihnen bereits ein anderer Bestatter gerufen wurde. Das gilt auch nach Unfällen, bei denen die Polizei den Bestatter verständigt hat.
Wer muss sich in Baden-Württemberg um die Bestattung kümmern?
Bestattungspflichtig sind die Angehörigen in dieser Reihenfolge: Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Enkel.
Sie müssen das nicht allein regeln.
Rufen Sie uns an, zu jeder Tageszeit. Wir hören zu, sagen Ihnen, was als Nächstes wichtig ist, und übernehmen die Formalitäten für Sie.