In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Bestattungsvorsorge für Karlsruhe
Die eigene Bestattung planen?
Für alle möglichen Lebenslagen sorgen wir vor – warum nicht für die eigene Bestattung? Viele Menschen wissen beispielsweise ganz genau, ob sie im Sarg beerdigt oder eingeäschert werden möchten. Einige haben vielleicht auch Trauerfeiern erlebt, bei denen sie sich gedacht haben „das könnte ich mir auch vorstellen“ oder aber „so soll es bei mir auf keinen Fall sein“. Sie haben von einer neuen Grabart gehört, die sie sich als letzte Ruhestätte vorstellen könnten – oder sind Verfechter des klassischen Wahlgrabs. All diese Dinge können Sie mit uns besprechen und in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich festlegen.
Wichtig: Reden Sie vorab auch mit Ihren nächsten Angehörigen oder bringen Sie sie mit zur Vorsorgeberatung. Dann können wir uns gemeinsam anschauen, wie sich Ihre Vorstellungen für Ihren Abschied mit den Wünschen Ihrer Familie für ein würdevolles Gedenken am besten vereinbaren lassen.
Unsere Vorsorgemappe bietet Ihnen eine übersichtliche Darstellung wichtiger Informationen und praktischer Hilfestellungen für Ihre Bestattungsvorsorge mit digitaler Eingabe und Speichermöglichkeit.
Vorsorgen – für andere
Bestattungsvorsorge bedeutet für Ihre Angehörigen eine große Entlastung – und das in mehrfacher Hinsicht. Einerseits sorgen Sie damit für eine finanzielle Entlastung, denn das Geld für eine angemessene Bestattung hat nicht jeder immer griffbereit. Bestattungsvorsorge ist aber auch eine emotionale Entlastung, da im Trauerfall nicht mehr so viele Entscheidungen getroffen werden müssen.
Vorsorgen – für sich selbst
Bestattungsvorsorge bedeutet für Sie selbst eine große Entlastung. Die Bestattungswünsche, die Sie mit uns vertraglich festlegen, werden von uns umgesetzt – auch wenn Ihre Angehörigen sich nicht kümmern können oder Wünsche äußern, die nicht zu Ihren Vorstellungen passen.
Sie möchten für die eigene Bestattung vorsorgen? Fragen Sie nach einem kostenfreien Beratungstermin. Gerne können Sie uns zur Vorbereitung auch das nachfolgende Formular senden.
Online-Formular für Bestattungswünsche
Übermitteln Sie uns erste Ideen für Ihre Vorsorge
Mit unserem Vorsorgeformular erhalten Sie erste Anregungen, welche Rahmenbedingungen und Details Sie vorab für die eigene Bestattung festlegen können. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie Ihre Angaben ausdrucken oder ganz einfach an uns senden und dabei eine ausführliche persönliche Beratung zu Ihrer Bestattungsvorsorge anfragen.
Meine Bestattungswünsche
Finanzielle Bestattungsvorsorge
Das Ersparte für die Beerdigung absichern
Zu den Rahmenbedingungen, die Sie mit Ihrer Vorsorge für die eigene Bestattung festlegen, gehört auch die Finanzierung der Beerdigung. Das gute alte Sparbuch ist leider keine besonders sichere Geldanlage. Denn sollten Sie im Alter Pflegeleistungen beziehen müssen, sind Sie verpflichtet, zunächst Ihre Ersparnisse bis auf ein festgeschriebenes Schonvermögen einzusetzen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag haben Sie jedoch die Möglichkeit, das Geld für die Beerdigung zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen zu behalten. Hierzu beraten wir Sie und besprechen mit Ihnen, welche Anlage sich in Ihrem Fall am besten eignet.
Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall und deckt die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundenen Kosten ab. Somit werden die Angehörigen von den Kosten entlastet – gleichzeitig können Sie auf diesem Wege zu Lebzeiten selbst eine angemessene Beerdigung sicherstellen. Ihr Vorsorgeberater bei der Trauerhilfe Stier berät Sie ausführlich zum Thema Sterbegeldversicherung, laufend aktualisierte Informationen finden Sie auch auf der Website der GE⋅BE⋅IN Versicherungen VVaG.
Treuhandvertrag
Wenn Sie Ihre Rücklagen für die eigene Bestattung zweckgebunden auf einem Treuhandkonto anlegen, wird das Vermögen im Todesfall direkt an den von Ihnen beauftragten Bestatter ausbezahlt. Ein Treuhandvertrag unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht und ist zusätzlich durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse abgesichert. Er ist jederzeit kündbar. Weitere Informationen zum Treuhandvertrag erhalten Sie von Ihrem Vorsorgeberater bei der Trauerhilfe Stier und auf der Website VorsorgeHeute.
Finanzielle Vorsorge online abschließen
Sie möchten nur das Finanzielle regeln und die eigentliche Planung der Bestattung Ihren Angehörigen überlassen? Über unsere Website beim Bundesverband Deutscher Bestatter e. V können Sie einen Antrag für Ihre finanzielle Bestattungsvorsorge online abschließen.
Letzter Wille
Ihre Rechte am Lebensende
An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
- Informationsportal Vorsorge und Patientenrechte
- Broschüre Erben und Vererben
- Broschüre Patientenverfügung
- Broschüre Betreuungsrecht
Ihr Vorsorgevertrag ist für uns verbindlich und kann von Dritten nicht geändert werden. Sie selbst allerdings können die Vertragsinhalte jederzeit anpassen lassen.