Trauerhilfe – Frühzeitig über die eigene Bestattung sprechen

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Bestattungs­vorsorge für Karlsruhe

Die eigene Bestattung planen?

Für alle möglichen Lebenslagen sorgen wir vor – warum nicht für die eigene Bestattung? Viele Menschen wissen beispielsweise ganz genau, ob sie im Sarg beerdigt oder eingeäschert werden möchten. Einige haben vielleicht auch Trauerfeiern erlebt, bei denen sie sich gedacht haben „das könnte ich mir auch vorstellen“ oder aber „so soll es bei mir auf keinen Fall sein“. Sie haben von einer neuen Grabart gehört, die sie sich als letzte Ruhestätte vorstellen könnten – oder sind Verfechter des klassischen Wahlgrabs. All diese Dinge können Sie mit uns besprechen und in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag schriftlich festlegen.

Wichtig: Reden Sie vorab auch mit Ihren nächsten Angehörigen oder bringen Sie sie mit zur Vorsorgeberatung. Dann können wir uns gemeinsam anschauen, wie sich Ihre Vorstellungen für Ihren Abschied mit den Wünschen Ihrer Familie für ein würdevolles Gedenken am besten vereinbaren lassen.



Informieren im Heft
Vorsorgemappe kompakt

Unsere Vorsorgemappe bietet Ihnen eine übersichtliche Darstellung wichtiger Informationen und praktischer Hilfe­stellungen für Ihre Bestattungsvorsorge mit digitaler Eingabe und Speichermöglichkeit.

Vorsorgen – für andere

Bestattungsvorsorge bedeutet für Ihre Angehörigen eine große Entlastung – und das in mehrfacher Hinsicht. Einerseits sorgen Sie damit für eine finanzielle Entlastung, denn das Geld für eine angemessene Bestattung hat nicht jeder immer griffbereit. Bestattungs­vorsorge ist aber auch eine emotionale Entlastung, da im Trauerfall nicht mehr so viele Entscheidungen getroffen werden müssen.

Vorsorgen – für sich selbst

Bestattungsvorsorge bedeutet für Sie selbst eine große Entlastung. Die Bestattungs­wünsche, die Sie mit uns vertraglich festlegen, werden von uns umgesetzt – auch wenn Ihre Angehörigen sich nicht kümmern können oder Wünsche äußern, die nicht zu Ihren Vorstellungen passen.

Vorsorgeberatung anfragen

Sie möchten für die eigene Bestattung vorsorgen? Fragen Sie nach einem kosten­freien Beratungs­termin. Gerne können Sie uns zur Vorbereitung auch das nachfolgende Formular senden.

Online-Formular für Bestattungs­wünsche

Übermitteln Sie uns erste Ideen für Ihre Vorsorge

Mit unserem Vorsorge­formular erhalten Sie erste Anregungen, welche Rahmen­bedingungen und Details Sie vorab  für die eigene Bestattung festlegen können. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie Ihre Angaben ausdrucken oder ganz einfach an uns senden und dabei eine ausführliche persönliche Beratung zu Ihrer Bestattungs­vorsorge anfragen.

Meine Bestattungswünsche

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Ruhestätte
Falls Sie eine Beerdigung auf einem bestimmten Friedhof wünschen, geben Sie diesen hier an.

Finanzielle Bestattungs­vorsorge

Das Ersparte für die Beerdigung absichern

Zu den Rahmen­bedingungen, die Sie mit Ihrer Vorsorge für die eigene Bestattung festlegen, gehört auch die Finanzierung der Beerdigung. Das gute alte Sparbuch ist leider keine besonders sichere Geldanlage. Denn sollten Sie im Alter Pflege­leistungen beziehen müssen, sind Sie verpflichtet, zunächst Ihre Ersparnisse bis auf ein festgeschriebenes Schon­vermögen einzusetzen. Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag haben Sie jedoch die Möglichkeit, das Geld für die Beerdigung zusätzlich zum gesetzlichen Schon­vermögen zu behalten. Hierzu beraten wir Sie und besprechen mit Ihnen, welche Anlage sich in Ihrem Fall am besten eignet.

Sterbegeld­versicherung

Eine Sterbegeld­versicherung ist eine Kapital­lebens­versicherung auf den Todesfall und deckt die Beerdigungs­kosten und andere direkt mit dem Tod verbundenen Kosten ab. Somit werden die Angehörigen von den Kosten entlastet – gleichzeitig können Sie auf diesem Wege zu Lebzeiten selbst eine angemessene Beerdigung sicherstellen. Ihr Vorsorge­berater bei der Trauerhilfe Stier berät Sie ausführlich zum Thema Sterbe­geld­versicherung, laufend aktualisierte Informationen finden Sie auch auf der Website der GE⋅BE⋅IN Versicherungen VVaG.

Treuhandvertrag

Wenn Sie Ihre Rücklagen für die eigene Bestattung zweckgebunden auf einem Treuhand­konto anlegen, wird das Vermögen im Todesfall direkt an den von Ihnen beauftragten Bestatter ausbezahlt. Ein Treuhand­vertrag unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht und ist zusätzlich durch die Ausfall­bürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse abgesichert. Er ist jederzeit kündbar. Weitere Informationen zum Treuhand­vertrag erhalten Sie von Ihrem Vorsorge­berater bei der Trauerhilfe Stier und auf der Website VorsorgeHeute.

Finanzielle Vorsorge online abschließen

Sie möchten nur das Finanzielle regeln und die eigentliche Planung der Bestattung Ihren Angehörigen überlassen? Über unsere Website beim Bundesverband Deutscher Bestatter e. V können Sie einen Antrag für Ihre finanzielle Bestattungs­vorsorge online abschließen.

Letzter Wille

Ihre Rechte am Lebensende

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) nieder­ge­schrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­ver­ständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­reihen­folge fest: Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bank­geschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kredit­institute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorge­vollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellst­möglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.

Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorge­vollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten am Lebensende bietet das Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucher­schutz (BMJV)
Gut zu Wissen Ihr Bestattungs­vorsorge­vertrag

Ihr Vorsorge­vertrag ist für uns verbindlich und kann von Dritten nicht geändert werden. Sie selbst allerdings können die Vertrags­inhalte jederzeit anpassen lassen.

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